Unterstützung im Rechnungswesen bei Umsatzabstimmung, Vorsteuerplausibilisierung, Vorsteuerkorrekturen, Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung usw.

In unserem Team sind neben erfahrenen MWST-Juristen auch ausgesprochene Rechnungswesen-Spezialisten. Damit sind wir bestens in der Lage, Sie in allen Fragen der MWST im Rechnungswesen umfassend zu unterstützen.
So etwa bei:

  • Berechnung der finanziellen Auswirkungen unterschiedlicher Abrechnungsmethoden (pauschal/saldo oder effektiv)
  • Berechnung des Nutzens von Optionen bei Immobilien und in anderen Tätigkeitsfeldern
  • Überprüfung von Aufrechnungen durch die MWST-Verwaltung anlässlich von MWST-Kontrollen
  • Rückwirkende Berechnung der Umsatz- und Vorsteuer bei Mängeln in Buchhaltung und Rechnungswesen

Verbunden mit derartigen Berechnungen ist die regelmässige Festlegung MWST-rechtlich korrekter Massnahmen beim Steuerpflichtigen und deren Umsetzung, zusammen mit dem Steuerpflichtigen und teilweise der MWST-Verwaltung, nötig.

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