Rückerstattung der Mehrwertsteuer im In- und Ausland

Ihre geschäftlichen Auslagen im Ausland sind oft mit Mehrwertsteuer belastet, welche in einem Vergütungsverfahren zurückgefordert werden können. Diesen finanziellen Vorteil sollten Sie nicht ungenutzt lassen.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Administration rund um die Vergütungsverfahren in der Schweiz und der EU. Nach einer formellen Prüfung der Eingangsrechnungen erstellen wir das Rückerstattungsbegehren jeweils per 30. Juni des Folgejahres. Ebenso überprüfen wir, ob möglicherweise eine Registrierung im Ausland notwendig ist.

Die in manchen Staaten der EU vorgeschriebenen Steuervertretungen werden von unseren lokalen Partnergesellschaften übernommen, mit denen wir eine langjährige Geschäftsbeziehung pflegen und die unser volles Vertrauen haben.

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie bitte direkt:

Bernd Burgmaier
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht (RAK OLG München)
Tel. direkt +41 44 219 66 58

Markus Fuchs
Dipl. Betriebswirt FH, Mehrwertsteuerexperte FH
Tel. direkt +41 44 219 66 54

 

BMF Deutschland, Umsatzsteuer im In- und Ausland (.pdf)

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